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Von MTRA zu MT-R – Was steckt hinter dem Reformgesetz?

Letzte Aktualisierung: December 26, 2023

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Nach fast 30 Jahren werden die MTA-Ausbildungen grundlegend reformiert – inklusive einer neuen Berufsbezeichnung. Welche Änderungen wurden durchgeführt und wie wirkt sich das in der Praxis aus? Wir haben einen Blick in die Gesetzesänderung geworfen. 

Von der Assistenz zur Technolog*in

Zum 01.01.2023 wird das MTA-Reform-Gesetz durch das „Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie“ (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) erneuert. Augenscheinlich findet hier eine namentliche Aufwertung des Berufs statt: Die Medizin-technische Radiologie-Assistenz heißt von nun an: Medizinische Technolog*innen. „Das ist ein Zeichen in die richtige Richtung, denn der Beruf der MT-R übersteigt deutlich Assistenztätigkeiten“, wie Daniel Hefel, Geschäftsführer von medneo bestätigt: “Unsere MT-R unterstützen die Ärztinnen und Ärzte nicht nur in der Durchführung der MRT-Behandlung, sondern verantworten die technische Durchführung. Sie sind die Expertinnen und Experten am Gerät.” 

Nur ein neuer Name?

Schauen wir uns die Neuerungen genauer an: Mit der Namensänderung wurde dem Berufszweig definitiv mehr Relevanz in der Patientenversorgung zugesprochen. Diese Imageaufwertung war höchste Zeit. Im Zuge der Röntgen- und MRT-Diagnostik dürfen MT-R sowohl Kontrastmittel sowie Radiopharmaka verabreichen – natürlich stets gemäß der ärztlichen Delegation. Neben diesem – eher formalen – Zusatz, betreffen die anderen Neuerungen vor allem die Ausbildung. 

  • Die Abschaffung des Schulgelds ist einer der wichtigsten Aspekte bei der Reformation 
  • Zudem findet eine Anpassung der Ausbildungsvergütung statt 
  • Die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung ist nun verpflichtend 
  • Vom ersten bis dritten Ausbildungsjahr findet ein größerer Praxisanteil in den Laboren- und Radiologieabteilungen statt (2000 Stunden pro Schüler*in)
  • Es soll eine engere Zusammenarbeit von Kliniken und Schulen in der Abstimmung der Inhalte von Theorie und Praxis geben

Center Manager und MT-R Sakir Ulusan (medneo Diagnostikzentrum Hamburg) sieht viel Potential: “Das Ausbildungsziel für Schüler*innen wird modernisiert, weiter spezifiziert und nun kompetenzorientiert ausgestaltet.” 

Die Imageaufwertung ist ein wichtiger Schritt

MT-R haben nach dem Grußwort von Jens Spahn, anlässlich 50 Jahre DVTA, „eine enorme Bedeutung für die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten, da sie einen wesentlichen Beitrag zur Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle von Erkrankungen leisten“. Bildgebende Verfahren, Strahlentherapie, Laboranalytik und Funktionsdiagnostik sind ohne MT-R nicht denkbar, insbesondere im Zeitalter der digitalen Transformation. Auch MT-R und Center Manager Sakir Ulusan aus dem medneo Diagnostikzentrum Hamburg begrüßt die Neuerung: “Ich freue mich sehr, dass ich mich nun als Technologe vorstellen kann.”

Ohne MT-R keine Diagnostik – ohne Diagnostik keine Therapie

Der Einsatz qualifizierter Fachkräfte, wie der MT-R-Berufe, ist im Sinne der Patientensicherheit geboten. Aus Gründen der Gefahrenabwehr wurden diese gesetzlichen Tätigkeiten vorbehalten, die nur MT-R aufgrund ihrer besonderen Sachkunde selbstständig und eigenverantwortlich, nach Anordnung des fachkundigen Arztes, medizinisch-technisch durchführen und, im Bereich der Laboratoriumsmedizin, biomedizinisch validieren. Dies führt zur Entlastung der Ärzte, da diese nicht die Aufsicht führen müssen, sondern sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. 

Generell wirkt sich diese Reformgesetz also auf eine schon lange hinfällige Imageverbesserung der MT-R-Berufe aus. Diese Entwicklung ist ein (kleiner) Schritt in die richtige Richtung. 

Quellen